Aufstellungsversammlung 07. Mai 2021

29.04.2021, 08:48 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder der CDU,

hiermit lade ich Sie zur Aufstellungsversammlung der CDU-Bewerber:innen und ihrer Reihenfolge für den Gemeinderat Winsen (Aller) anlässlich der Kommunalwahl am 12. September 2021 ein.
Als Gäste werden wir den Landratskandidaten Axel Flader, den stellvertretenden CDU Kreivorsitzenden Ernst-Ingolf Angermann, den Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion Torsten Harms und den CDU-Kreisgeschäftsführer Christopher Fedder begrüßen.

Termin:     Freitag, den 07. Mai 2021, 18:00 Uhr.

Veranstaltungsort:     Hotel – Restaurant „Stadt Bremen“ Neuwinsener Straße 9, 29308 Winsen (Aller) 

Hinweise:

  1. Die Aufstellungsversammlung findet als Präsenzveranstaltung unter Auflagen nach § 9, Abs. 2 der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen statt.
  2. Für die Wahl sind nur die CDU-Mitglieder stimmberechtigt, die in unserer Gemeinde Winsen (Aller) am Tag der Versammlung für die Kommunalwahl wahlberechtigt* sind.
  3. * Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist, wer am Tage der Versammlung mindestens 16 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eines anderen EU-Staates und mindestens drei Monate seinen Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde Winsen (Aller) hat.
  4. Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig (§7 Nr. 3 der Verfahrensordnung für die Aufstellung der Bewerber der CDU bei Kommunalwahlen) 

Tagesordnung:

 TOP 1:             Eröffnung und Begrüßung

 TOP 2:             Bericht des 1. Vorsitzenden                   (max. 5 Minuten)

 TOP 3:             Bericht des Fraktionsvorsitzenden         (max. 5 Minuten)

 TOP 4:             a) Tagesordnung,

                         b) Feststellung der Stimmberechtigung der Teilnehmer

                         c) Feststellung der form- und fristgerechten Einladung 

TOP 5:             Wahl

                        a)    eines/einer Versammlungsleiters(in)

                        b)    eines/einer Schriftführers(in) für die Niederschriften

                        c)    einer Wahl- und Stimmzählkommission

                        d)    von zwei Versammlungsteilnehmern zur Mitunterzeichnung der erforderlichen „eidesstattlichen Erklärung“

                        e)    zwei Vertrauenspersonen

TOP 6:             Hinweise zum Verfahren, Information der Versammlung über den Vorschlag des Vorstandes und evtl. weiterer schriftlich vorliegender Vorschläge 

TOP 7:             Benennung evtl. weiterer Bewerber/innen und ggf. Vorstellung der Bewerber/innen

TOP 8:             Geheime Wahl der Bewerber/innen sowie Festlegung ihrer Reihenfolge für die Wahl zum Gemeinderat Winsen (Aller) am 12. September 2021

TOP 9:             Verlesung und Genehmigung der Niederschrift nach dem Muster der Kommunalwahlordnung.

TOP 10            Verschiedenes

TOP 11:           Schließen der Sitzung

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder der CDU,

hiermit lade ich Sie zur Aufstellungsversammlung der CDU-Bewerber:innen und ihrer Reihenfolge für die Ortsräte deranlässlich der Kommunalwahl am 12. September 2021 ein.

Die Wahlen für die jeweiligen Ortsräte finden wie folgt statt:

Ortsrat Meißendorf für die Ortschaft Meißendorf
Freitag, den 07. Mai 2021 um 19:15 Uhr

Ortsrat Sudwinsen für die Ortschaft Sudwinsen
Freitag, den 07. Mai 2021 um 19:45 Uhr

Ortsrat Thören für die Ortschaft Thören
Freitag, den 07. Mai 2021 um 20:15 Uhr

Ortsrat Wolthausen - Stedden - Wittbeck für die Ortschaften Wolthausen - Stedden - Wittbeck
Freitag, den 07. Mai 2021 um 20:45 Uhr

Termin:     Freitag, den 07. Mai 2021, ab 19:15 Uhr.

Veranstaltungsort:     Hotel – Restaurant „Stadt Bremen“ Neuwinsener Straße 9, 29308 Winsen (Aller)

Hinweise:

  1. Die Aufstellungsversammlung findet als Präsenzveranstaltung unter Auflagen nach § 9, Abs. 2 der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen statt.
  2. Für die Wahl sind nur die CDU-Mitglieder stimmberechtigt, die in unserer Gemeinde Winsen (Aller) am Tag der Versammlung für die Kommunalwahl wahlberechtigt* sind.
  3. * Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist, wer am Tage der Versammlung mindestens 16 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eines anderen EU-Staates und mindestens drei Monate seinen Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde Winsen (Aller) hat.
  4. Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig (§7 Nr. 3 der Verfahrensordnung für die Aufstellung der Bewerber der CDU bei Kommunalwahlen)

Tagesordnung:

TOP 1:             Eröffnung und Begrüßung

TOP 2:             a) Tagesordnung,

                        b) Feststellung der Stimmberechtigung der Teilnehmer

                        c) Feststellung der form- und fristgerechten Einladung

TOP 3:             Wahl

                        a)      eines/einer Versammlungsleiters(in)

                        b)    eines/einer Schriftführers(in) für die Niederschriften

                        c)    einer Wahl- und Stimmzählkommission

                        d)      von zwei Versammlungsteilnehmern zur Mitunterzeichnung der erforderlichen „eidesstattlichen Erklärung“

                         e)      zwei Vertrauenspersonen

TOP 4:             Hinweise zum Verfahren, Information der Versammlung über den Vorschlag des Vorstandes und evtl. weiterer schriftlich vorliegender Vorschläge

TOP 5:             Benennung evtl. weiterer Bewerber/innen und ggf. Vorstellung der Bewerber/innen

TOP 6:             Geheime Wahl der Bewerber/innen sowie Festlegung ihrer Reihenfolge für die Wahl zum Ortsrat am 12. September 2021

TOP 7:             Verlesung und Genehmigung der Niederschrift nach dem Muster der Kommunalwahlordnung.

TOP 8              Verschiedenes

TOP 9:             Schließen der Sitzung