Mobile Retter fördern, Dorfgemeinschaften stärken! Gruppenantrag 24.10.2025
Antrag der Gruppe "Zukunft Winsen" - Mobile Retter fördern, Dorfgemeinschaft stärken
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
für die Zukunft Winsen Gruppe im Rat der Gemeinde Winsen (Aller) stelle ich folgenden Antrag:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Winsen (Aller) unterstützt das Projekt „Mobile Retter“ aktiv und beauftragt die Verwaltung,
1. das System (App) „Mobile Retter“ in den Sitzungen der Ortsräte der Ortschaften der Gemeinde Winsen (Aller) vorzustellen,
2. über Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Teilnahme und Schulung interessierter Bürgerinnen und Bürger zu informieren.
Begründung:
Die Gemeinde Winsen (Aller) steht – wie viele ländliche Regionen – vor der Herausforderung einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung. Mit steigendem Durchschnittsalter nehmen insbesondere kardiologische Notfälle, wie Herzinfarkte oder Herz-Kreislauf-Stillstände, deutlich zu.
In solchen Situationen zählt jede Sekunde: Schon wenige Minuten ohne Wiederbelebungsmaßnahmen können über Leben und Tod entscheiden. Genau hier setzt das Projekt „Mobile Retter“ an.
Das System wurde im Landkreis Celle am 8. Dezember 2021 offiziell in Betrieb genommen. Zum Start waren bereits 95 medizinisch geschulte Ersthelferinnen und Ersthelfer registriert. Seitdem haben Mobile Retter in zahlreichen Einsätzen geholfen, die Rettungskette zu stärken und Leben zu retten.
Das Prinzip ist einfach und effektiv:
Geht in der Rettungsleitstelle ein Notruf mit Verdacht auf Herz-Kreislauf-Stillstand ein, wird parallel zum Rettungsdienst über eine App ein Mobiler Retter alarmiert, der sich in unmittelbarer Nähe des Notfalls befindet. Dadurch können Helfer im Schnitt rund 3 Minuten und 30 Sekunden früher als der reguläre Rettungsdienst mit der Ersten Hilfe beginnen. Diese Zeit kann über das Überleben oder den Erhalt wichtiger Körperfunktionen entscheiden.
Der Landkreis Celle zählt damit zu den Regionen, die dieses System erfolgreich eingeführt haben. Erste Erfahrungsberichte belegen den positiven Einfluss auf die Notfallversorgung.
Durch die Vorstellung des Projekts in den Ortsratssitzungen kann das Bewusstsein in der Bevölkerung gestärkt und gezielt für eine Teilnahme am Programm geworben werden. Jede zusätzliche Ersthelferin und jeder zusätzliche Ersthelfer in den Ortsteilen trägt zur Erhöhung der Überlebenschancen bei medizinischen Notfällen in unserer Gemeinde bei.
Die Gemeinde Winsen (Aller) sollte sich daher aktiv an der Information, Motivation und Erfassung von Mobilen Rettern beteiligen und so einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürgerleisten.
portal.mobile-retter
Nutzen einer App für unsere Gemeinde ?Winsen App? für Behörde/ Info/ Freizeit ?BIF? und mehr. Gruppenantrag 22.10.2025
Antrag der Gruppe "Zukunft Winsen" zur Nutzung einer App für die Gemeinde "Winsen App" für Behörde/Info/Freizeit "BIF" und mehr
BEZUG: ARD-MOMA vom 22.10.2025 "AHAUS APP" / Kommunale APP´s allg.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
für die Zukunft Winsen Gruppe im Rat der Gemeinde Winsen (Aller) stelle ich folgenden Antrag:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer Gemeinde-App für Winsen (Aller) zu prüfen und ein entsprechendes Konzept zu entwickeln.
Dabei soll geprüft werden inwieweit,
1. eine Zusammenarbeit mit dem Landkreis Celle möglich und sinnvoll ist,
2. welche bestehenden App-Lösungen (z. B. die AHAUS-App) als Grundlage oder Vorbild dienen können,
3. wie Informationen, Ansprechpartner, Formulare und Dienstleistungen der Gemeinde digital gebündelt und leicht zugänglich bereitgestellt werden können,
4. wie Wetter-, Freizeit-, Veranstaltungs- und Vereinsinformationen integriert werden können, um den Bürgerinnen und Bürgern einen echten Mehrwert zu bieten,
5. wie Push-Benachrichtigungen und Meldeservices (z. B. bei Straßenschäden, Veranstaltungen, Notfällen) technisch umgesetzt werden können,
6. Lokale Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen anbieten können,
7. und wie die App auf der Homepage der Gemeinde, in sozialen Medien (Facebook, Instagram) und im Amtsblatt beworben werden kann.
Begründung:
Die digitale Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgerschaft wird zunehmend zu einem zentralen Bestandteil moderner Gemeindeverwaltung. Während die Gemeinde Winsen (Aller) bereits über eine informative Homepage und aktive Social-Media-Präsenz verfügt, nutzen viele Bürgerinnen und Bürger heute bevorzugt mobile Anwendungen (Apps), um schnell und unkompliziert auf Informationen und Services zuzugreifen.
Eine Gemeinde-App bietet hier eine zeitgemäße Ergänzung und kann vielfältige Funktionen bündeln:
• direkten Zugang zu Anträgen, Formularen und Ansprechpartnern,
• aktuelle Mitteilungen der Verwaltung,
• Informationen zu Freizeit, Veranstaltungen und Vereinen,
• Wetterdaten, Müllabfuhrtermine, Notdienste
• Unternehmenswerbung und Stellenangebote u. v. m.
Als gutes Beispiel dient die AHAUS-App, die bereits erfolgreich zeigt, wie eine Kommune durch eine benutzerfreundliche App die Bürgernähe, Servicequalität und Identifikation mit der Gemeinde steigern kann.
Die Entwicklung geht eindeutig in diese Richtung – Apps sind längst alltägliches Kommunikationsmittel. Eine solche Lösung trägt daher dazu bei, Winsen (Aller) digital zukunftsfähig und bürgerfreundlich aufzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Auswahl und Umsetzung der Lösung. Kostenrahmen und Fördermöglichkeiten (z. B. durch den Landkreis Celle oder Digitalisierungsprogramme des Landes Niedersachsen) sind im Konzept darzustellen.
Sicherung von Schwimmzeiten während der Umbau-/Renovierungsphase des Schwimmbades in Winsen (Aller), Gruppenantrag 30.09.2025
Antrag der Gruppe "Zukunft Winsen" zur Sicherung von Schwimmzeiten während der Umbau-/Renovierungsphase des Schwimmbades Winsen (Aller)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
für die Zukunft Winsen Gruppe im Rat der Gemeinde Winsen (Aller) stelle ich folgenden Antrag:
Die Verwaltung der Gemeinde Winsen (Aller) wird beauftragt,
1. im Vorfeld einer möglichen Umbau-/Renovierungsphase des Schwimmbades in Winsen (Aller) Schwimmzeiten für Vereine, Verbände sowie Schulen und Kindergärten in benachbarten kommunalen Schwimmbädern anzufragen und ggf. zu sichern,
2. die Möglichkeiten eines Transportes mit ÖPNV, Transportunternehmen und dem Bürgerbusverein Winsen (Aller) zu erörtern um hier ein mögliches Konzept vorzulegen.
Zur Begründung:
Im Rahmen der Klausurtagung zum Erhalt des Schwimmbades in der Gemeinde Winsen (Aller) würde über Möglichkeiten der Sanierung des Bades gesprochen. In diesem Zusammenhang wurde erklärt, dass für eine wie auch immer geartete Umbauphase ein Schließung des Bades von 1,5 bis 2 Jahren zu veranschlagen ist.
In dieser Zeit könnte weder frühkindliche Wassergewöhnung, schulischer Schwimmunterricht noch Vereinssport wie beispielsweise durch die DLRG stattfinden.
Aus diesem Grunde halten wir es für geboten, dass sich bereits früh im Vorfeld um alternative Schwimmzeiten gekümmert werden muss, um diese Lücke zu schließen.
Antrag auf Prüfung einer Wärmeversorgung durch Abwärme der Kläranlage Winsen (Aller), Gruppenantrag 23.09.2025
Antrag der Gruppe "Zukunft Winsen" auf Prüfung einer Wärmeversorgung durch Abwärme der Kläranlage Winsen (Aller)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
für die Zukunft Winsen Gruppe im Rat der Gemeinde Winsen (Aller) stelle ich folgenden Antrag:
Die Verwaltung der Gemeinde Winsen (Aller) wird beauftragt,
1. in eigener Zuständigkeit oder gemeinsam mit dem LK Celle die Möglichkeit einer Nutzung der Abwärme der Kläranlage (Auslaufwasser) Winsen (Aller) zu untersuchen. (Potentialanalyse für ggf. Schwimmbad, Feuerwehrneubau, Gewerbegebiet sowie öffentliche Gebäude im Umfeld wie Schwimmbad, Feuerwehrneubau, die Schule im Allertal, Friedhofskapelle etc.)
2. führt Gespräche mit dem Abwasserverband Matheide als Betreiber der Kläranlage Winsen (Aller) über zukünftige Entwicklungen/ Erweiterungen der Anlage sowie die Zeitliche Planung und berücksichtigt diese bei der Erstellung der Potentialanalyse. Was geht wann, wie in welcher Weiser.
3. führt Gespräche mit dem LK Celle über eine Beteiligung an den Voruntersuchungen und ggf. Planung im Besonderen mit Blick auf die Oberschule im Allertal.
Zur Begründung:
Die durch den Landkreis Celle durchgeführte Wärmeplanung für die Gemeinde Winsen (Aller) ist abgeschlossen. Aus Ihr lassen sich Handlungsempfehlungen für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Gemeinde ableiten.
Die einzige nennenswerte Empfehlung im Bereich der Wärmenetze ist eine Untersuchung des Fokusgebiet “im Allertal und Schulen“. Hier geht es um eine Untersuchung der Nutzbarkeit des geklärten Abwassers der Kläranlage Winsen, um diesem die Wärme zu entziehen um hiermit Heizleistung zu erzeugen. Durch einen Besuch der Kläranlage im Laufe diesen Jahres wissen wir, dass der Abwasserverband Matheide darüber nachdenkt die Anlage in Winsen zu erweitern. Ggf. ist hierdurch mit einer Steigerung der Kapazität zu rechnen.
Ziel des Antrages ist es im Vorfeld der enormen anstehenden Investitionen in das Schwimmbad, aber auch den Neubau des Feuerwehrgerätehauses sowie sie Unterhaltung öffentlicher Gebäude (Verwaltung, Friedhofskapelle etc.) eine Abwägung dieser Wärmequelle vornehmen zu können, sie u.U. zu berücksichtigen.
Um hier jedoch eine Qualifizierte Aussage treffen zu können ist eine Untersuchung des Potenziales der Kläranlage erforderlich.
Durch die Nähe der Oberschule im Allertal in Trägerschaft des LK Celle sind hier weitere potentielle Nutzer vorhanden, mit denen eine Kooperation möglich bereits bei der Untersuchung ist.
Erhaltung einer Überquerunsgmöglichkeit über die Oldauer Schleuse, Gruppenantrag 26.03.2025
Antrag der Gruppe "Zukunft Winsen" zur Unterstützung des Bemühens der Gemeinde Hambühren für die Erhaltung einer Überquerunsgmöglichkeit über die Oldauer Schleuse
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
Für die Gruppe „Zukunft Winsen" stelle ich folgenden Antrag:
Der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) beschließt, die Gemeinde Hambühren bei ihren politi schen Bemühungen, zu unterstützen, die Überquerungsmöglichkeit über die Oldauer Schleuse für Fußgänger und Radfahrer zu erhalten.
Zur Begründung:
In der CZ+ Ausgabe war am 13.03.2025 zu lesen, dass die Wehranlage in Oldau erneuert werden soll. Hierzu war zu lesen, dass es derzeit noch unklar ist ob das neue Wehr über eine Brücke verfügen wird.
Die von Bürgermeister Carsten Kranz und dem Ratsvorsitzenden in Hambühren, Herrn Thomas Adasch angeführten Argumente für eine Brücke über die Wehranlage sind aus un serer Sicht völlig richtig und nachvollziehbar. Es ist die einzige Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer zwischen Winsen (Aller) und Celle und von enormer Bedeutung für den Tourismus in unserer Region. Auch viele Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde nutzen diese Möglichkeit um sich bei Radtouren und Wanderungen zwischen unseren Gemeinden zu erholen.
Weiter ist festzustellen, dass die bisherige Querungsmöglichkeit Rettungskräften ermöglicht bei Notfällen die andere Allerseite fußläufig zu erreichen.
Ferner endet die Wehranlage auf dem Flurstück 10/4 der Flur 4 in der Gemarkung Stedden. Die Gemeinde Winsen (Aller) ist also direkt betroffen und kann somit als träger öffentlicher Belange hier Stellungnahmen abgeben und Forderungen stellen.
Aus den angeführten Gründen wollen wir die Gemeinde Hambühren bei ihren Bemühungen zum Erhalt der Querungsmöglichkeit politisch unterstützen.
Verkehrsschilderausleihe durch die Gemeinde, Gruppenantrag 24.03.2025
Antrag der Gruppe "Zukunft Winsen" zur Verkehrsschilderausleihe mit Bezug zur Vorlage 025/037
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Schmidt,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zur oben genannten Vorlage stellt die Gruppe Zukunft Winsen folgenden Änderungsantrag;
1. Die abschließende Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt wird vertagt und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse für Wirtschaft und Tourismus sowie Kultur und Sport überwiesen. 2. Die bestehende Verfahrensweise bleibt bis zu einem Beschluss des Rates der Gemeinde Winsen (Aller), mindestens jedoch bis zum Ablauf des Jahres 2025 bestehen, um Vereinen und Organisationen Planungssicherheit bei Ihren Veranstaltungen zu ermöglichen.
Falls die unter 1. und 2. aufgeführten Punkte keine Mehrheit finden, sowie auch im Falle späterer Beratungen in den Fachausschüssen beantragen wir folgendes:
1.1 Die Leihe von Beschilderungen aus dem Eigentum der Gemeinde Winsen (Aller) ist weiterhin möglich. Als Bedingung für die Ausleihe ist ein Leihvertrag zwischen der Gemeinde und dem Veranstalter zu schließen, der die Ersatzbeschaffung bei Verlust oder Beschädigung beinhaltet. (Ähnlich der Haftung bei der Vermietung der DGH in den Ortsteilen). Vorhandene Fachkenntnis ist im Vorfeld gegenüber der Gemeinde anzuzeigen.
1.2 Die Gemeinde Winsen (Aller) als Dienstleister an der Bevölkerung bemüht sich um eine Fortbildung/Schulung nach MVAS für Teilnehmer aus Vereinen und Organisati onen. Diese umfasst in der Regel 6- 8 Zeitstunden und wird durch externe Dienst leister angeboten. Vereine und Organisationen in der Gemeinde Winsen (Aller)werden angeschrieben, über die zukünftige Regelung informiert, und der Bedarf ermittelt . Am Ende der Schulung sind die Teilnehmer Fachkundige und somit berechtigt Verkehrszeichen aufzustellen. Diese Maßnahme entlastet den Bauhof.
1.3 Die Leihe von Verkehrsschlldern aus dem Bestand der Gemeinde Winsen (Aller) bleibt bis zum Ende des Jahres 2025, mindestens jedoch bis zu einer Durchführung einer Fortbildung/Schulung nach'MVAS bestehen.
1.4Über die Kostenübernahme (Übernahme durch die Gemeinde Winsen'(Aller)/Kostensplitting) für die Schulung/Fortbildung nach MVAS entscheidet der Gemeinderat.
Zur Begründung:
Wir als Gruppe Zukunft Winsen sehen Aktivitäten wie Schützenfeste, Verkaufsoffene Sonntage/ Gewerbeschauen, Sportliche Großveranstaltungen wie Reitturniere und den Silversterlauf und das Südwinsen Festival als Unterstützens werte und bereichernde Veranstaltung für das Gemeinwohl in der Gemeinde Winsen (Aller).
Unsere Vereine und Organisationen konnten sich in der Vergangenheit immer auf .die Unterstützung der Politik und der Verwaltung verlassen. Das soll unserer Meinung nach auch so bleiben. Gerade die unterschiedlichen Aktivitäten der Vereine und Organisationen in ihrer Vielfältigkeit machen unsere Gemeinde für alle Bürgerinnen und Bürger besonders Lebenswert.
Dennoch ist die Darstellung in der Vorlage in Teilen nachvollziehbar. Uns geht es darum, wie wir den Service durch die Gemeinde weiter sicherstellen können, ohne die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhöhen.
Die hier vorgeschlagene Herangehensweise könnte ein guter Kompromiss für Vereine und Organisationen auf der einen, und Verwaltung auf der anderen Seite sein.
Eine Reduzierung der Unterstützung auf ein Nulllevel halten wir für ein völlig falsches Signal an die Ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Allgemeinwohl und die Kulturelle Bereicherung in Winsen (Aller) einsetzen.
Schaffung einer Überdachung an der Bewegungskita ?Wirbelwind" in Südwinsen, Gruppenantrag 05.09.2024
Antrag der Gruppe "Zukunft Winsen" zur Schaffung einer Überdachung an der Bewegungskita "Wirbelwind" in Südwinsen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
der Rat möge beschließen, dass in Abstimmung mit der Leitung der Bewegungskita „Wirbelwind" in Südwinsen eine Überdachung für Fahrräder, E-Bikes und Kinderwagen errichtet wird.
Begründung:
Das Konzept der Bewegungskita „Wirbelwind" sieht vor, dass im Gebäude nur im Vorraum bzw. Windfang Schuhe getragen werden. Im restlichen Teil der Kita bewegen sich die Kinder und Betreuer barfuß. Aufgrund des begrenzten Platzangebotes ist es nicht möglich, Kinderwagen mit ins Gebäude zu nehmen; sie müssen vor der Tür abgestellt werden. Besonders bei schlechter Witterung ist mit erheblichen Nässeschäden an den Kinderwagen zu rechnen, wenn diese ungeschützt im Freien stehen.
Des Weiteren sind derzeit diverse Stellplätze für Fahrräder vorhanden, diese jedoch ebenfalls un geschützt. Ein Witterungsschutz wäre hiervon Vorteil, um den Mitarbeitern und Besuchern der Kita ein trockenes Unterstellen ihrer Fahrräder zu ermöglichen.
Im Sinne einer nachhaltigen Verkehrswende sollten wir attraktive und geschützte Stelimögiichkeiten für Fahrräder, E-Bikes, Pedeiecs und Kindenwagen schaffen, um den jungen Familien eine umweitfreundliche Alternative zum Auto aufzuzeigen.
Einstellung von Haushaltsmitteln für den Hochwasserschutz sowie Sicherstellung der Stromversorgung im Krisenfall in der Gemeinde Winsen (Aller), Gruppenantrag 05.09.2024
Antrag der Gruppe "Zukunft Winsen" - Einstellung von Haushaltsmitteln für den Hochwasserschutz sowie Sicherstellung der Stromversorgung im Krisenfall in der Gemeinde Winsen (Aller)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
die Gruppe „Zukunft Winsen" beantragt. Im kommenden Haushalt Mittel in Höhe von bis zu 100.000 Euro für den kurzfristigen Hochwasserschutz einzustellen. Des Weiteren sind Gespräche mit dem zuständigen Netzbetreiber zu führen, um die Stromversorgung auch in Krisenfällen sicherzustellen.
Begründung:
Der Klimawande! zeigt eine Tendenz zu häufigeren und intensiveren Extremwetterereignissen, darunter Starkregen und Hochwasser. Eine frühzeitige Vorbereitung durch Investitionen in Schutzmaßnahmen ist daher dringend notwendig, um unsere Gemeinde vor den zu nehmenden Risiken zu schützen. Das Hochwasser vom Winter 2023/2024 stellte eine der längsten und schwerwiegendsten Hochwasserlagen in der Geschichte unserer Gemeinde dar. Besonders betroffen waren die Ortsteile Südwinsen, Thören sowie die Gebiete Süd- und Westohe, in denen erhebliche Schäden entstanden sind. Es ist dabei zu beachten, dass die HQ 1OO-Linie noch nicht überschritten wurde. In naher Zukunft ist mit einer Eindeichung der betroffenen Gebiete nicht zu rechnen. Eine Nicht-Reaktion würde uns bei künftigen Hochwasserlagen unvorbereitet treffen und höhere Kosten in der Schadensbewältigung verursachen.
Die beantragten Mittel sollen in Abstimmung mit den Betroffenen vor Ort eingesetzt werden, um in eine Sandsackfüllmaschine, Kleingeräte und ähnliche Hilfsmittel zu investieren. Dabei sind Gespräche - gerne in Form eines wiederkehrenden Arbeitskreises - mit allen relevanten Akteuren, wie Anwohnern, Feuerwehr, DRK, DLRG sowie Vertreter aller Fraktionen zu führen, um die bestmöglichen Lösungen sicherzustellen.
Darüber hinaus wurde deutlich, dass die Stromversorgung seitens des Netzbetreibers nicht ausreichend gewährleistet war. In den Gebieten Süd- und Westohe musste die Stromver sorgung unterbrochen werden, da Trafostationen durch eindringendes Wasser gefährdet. waren. Hier sind dringend Maßnahmen mit dem Netzbetreiber zu erörtern, um eine verbes serte Krisenresillenzzu gewährleisten, dazu zählen u.a. das Hochsetzen der Trafostationen und sowie der Verteilerkästen.
Kommunale Wärmeptanung jetzt angehen - Fördermittel des Bundes gezielt nutzen, Gruppenantrag 17.04.2023
Antrag der Gruppe Zukunft Winsen - Kommunale Wärmeplanung jetzt angehen - Fördermittel des Bundes gezielt nutzen
Guten Tag Herr Oelmann,
Deutschland muss bis 2045 klimaneutral sein. Dies ist die klare Zielstellung im § 3, Abs. 2 des noch von der Regierungskoalition aus CDU und SPD verabschiedeten Bundes-Klimaschutzgesetzes.
Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Wärmeversorgung unserer Gebäude auf neue Füße gestellt wird und ohne fossile Brennstoffe auskommt. Bei dem dafür erforderlichen Umbau der Wär meversorgung sind die Kommunen ein zentraler Akteur.
Der Rat der Gemeinde wolle daher beschließen:
Die Venwaltung wird beauftragt, Fördermittel zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zu beantragen und nach Bewilligung der Mittel eine kommunale Wärmeplanung bei einem anerkannten Fachbüro in Auftrag zu geben. Begründung: Die kommunale Wärmeplanung ist ein technologieoffener, langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Sie nimmt den Wärmebedarf sämtlicher öffentlichen Gebäude, sämtlicher gewerblich genutzter Gebäude und aller Wohngebäude und damit den gesamten Gebäudebestand in unserer Gemeinde in den Blick. Kommunale Wärmeplanung dient dazu, die beiden zentralen Fragen einer künftig klima neutralen Wärmeversorgung zu beantworten:
• Welche ist die kosteneffizienteste Lösung für eine klimaneutraie Wärmeversorgung der Zukunft?
• Und mit welchen konkreten Maßnahmen können wir dieses Ziel erreichen?
Nur, wenn wir diese zentralen Fragen frühzeitig beantworten, schaffen wir Investitionssicherheit für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, für unsere Betriebe und für uns als Kommune selbst.
Gemäß § 20 Absatz 1 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes ist die kommunale Wärmeplanung für alle Ober- und Mittelzentren in Niedersachsen ab dem 01.01.2024 Pflicht. Für alle Kommunen, die nicht nach dem Niedersächsischen Landesraumordnungsprogramm als Ober- oder Mittelzentren eingestuft sind, ist die Wärmeplanung bisher keine kommunale Pflichtaufgabe. Gleichwohl ist sie auch hier sehr sinnvoll.
Nach der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung (Nr. 4.1.11) zu 90 % förderfähig - für finanzschwache Kommunen sogar zu 100 %, sofern der Förderantrag bis zum 31.12.2023 gestellt wird. Diese hervorragenden Förderbedingungen sollen wir nutzen und einen entsprechenden Förderantrag zügig auf den Weg bringen.
Absicherung von gemeindlichen Veranstaltungen durch die Freiwillige Feuerwehr Winsen (Alier), Gruppenantrag 20.01.2023
Antrag der Gruppe "Zukunft Winsen" zur Absicherung von gemeindlichen Veranstaltungen durch die Freiwillige Feuerwehr Winsen (Aller)
Sehr geehrter Herr Oeimann,
der Rat der Gemeinde möge folgendes beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme des Gemeindekommandos dahinge hend einzuholen, ob die Freiwillige Feuerwehr Winsen (Aller) zur Sicherung gemeindlicher Veranstaltungen die Befugnisse für die Verkehrsregelung übertragen bekommen möchte, Kapazitäten hierfür vorhanden sind.
Kommt es zu einer positiven Willensbekundung, soll weiterfolgendes beschlossen werden:
2. Der Freiwilligen Feuerwehr Winsen (Aller) werden, zur Sicherung.gemeindlicher Veranstal tungen die Befugnisse für die Verkehrsregelung übertragen.
Begründung:
Bereits jetzt ist es gängige Praxis, dass die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Winsen (Aller) mit ihren Ortswehren gemeindliche Veranstaltungen aber auch Brauchtumsveranstaltungen wie Schüt zenfestumzüge absichert. Dies geschah bisher in einer rechtlichen Grauzone. Durch eine erfolgte Gesetzesnovelie, kann zur Sicherung gemeindlicher Veranstaltungen, die Befugnisse für die Ver kehrsregelung ganz offiziell, nach entsprechendem Ratsbeschiuss, auf die Feuerwehren übertra gen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Polizei die Sicherung nicht selbe
Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen für das Schwimmbad Winsen (Aller), Gruppenantrag 15.12.2022
Antrag der Gruppe "Zukunft Winsen" Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen für das Schwimmbad Winsen (Aller)
Sehr geehrter Herr Oelmann,
der Rat der Gemeinde möge folgendes beschließen;
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. ein Energiekonzept unter Berücksichtigung von PV-Anlagen und Wärmepumpen für das Schwimmbad in Winsen (Aller) zu erstellen und die Kosten zu ermitteln,
2. das mögliche Energie- und Kosteneinsparungspotenzial für eine solche Investition zu ermit teln,
3. die Fördermöglichkeiten für eine solche Investition darzulegen,
4. das Ergebnis dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Begründung;
Steigende Strom- und Gaspreise wirken sich negativ auf die Kosten des Schwimmbades in unserer Gemeinde aus. Gemeindeeigene PV-Anlagen auf dem Gebäude des Schwimmbades oder auf an das Schwimmbad angrenzenden Freiflächen würden es ermöglichen, mit eigens erzeugtem Strom Wärmepumpen zu betreiben, die dabei helfen können, die Energiekosten für das Schwimmbad deut lich zu senken und damit den Haushalt nachhaltig zu entlasten. Zudem hat die Gemeinde Winsen (Aller) eine Vorbildfunktion für den Klimaschutz. Wir erhoffen uns durch eine solche Investition, das Schwimmbad in Winsen nachhaltig mit Energie und Wärme versorgen zu können und es so langfristig für die Bevölkerung zu erhalten.
Ladeinfrastruktur In der Gemeinde Winsen (Aller), Gruppenantrag 24.06.2022
Antrag der Gruppe "Zukunft Winsen" Ladeinfrastruktur in der Gemeinde Winsen (Aller)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
sehr geehrte Damen und Herren!
Wir als Gruppe Zukunft Winsen beantragen eine flächendeckende, öffentliche Ladeinfrastruktur im gesamten Gemeindegebiet in Zusammenarbeit mit dem NLStBV aufzubauen, um die E-Mobilität zu fördern und somit einen weiteren Schritt für den Klimaschutz zu erreichen.
Zur Beeründung
Die Bundesregierung hat in ihrem Klimaschutzprogramm 2030 erklärt, die Elektromobilität sei ein zentraler Baustein für eine insgesamt emissionsärmere Mobilität.
Auch das niedersächsische Wirtschaftsministerium fördert dieses Ziel mit eigenen Aktivitäten und Maßnahmen zum Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur.
Wie man jetzt bereits merkt, gibt es immer mehr E-Fahrzeuge auf den Straßen. Ais wesentliche Voraussetzung ist hierfür eine gut vernetzte öffentliche Ladeinfrastruktur erforderlich.
Das Land Niedersachsen will gemeinsam mit den Kommunen den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur fördern/erarbeiten. Dazu wurde vom NLStBV ein spezielles Team aus Elektromobilitätsmanagerinnen und -managern gebildet, das hier wie folgt beratend tätig wird;
- Informationen zu Anträgen sowie Antragsbegleitung -Technische Beratung inklusive Standortbetrachtung
- Prozessablauf bei der Umsetzung
Langfristig sollen die niedersächsischen Kommunen dabei unterstützt werden, sich Im sog. „Ladeinfrastrukturaufbauprozess" aufzustellen:
- Unterstützung bei der Bedarfsermittlung zur langfristigen, strategischen Aufstellung von Ladeinfrastrukturaufbau In der Kommune
- Unterstützung beim Planen eines Ladeinfrastruktur- und Elektromobllltätskonzeptes
Auch für Winsen sehen wir es als wichtigen Schritt, den Ausbau einer öffentlichen, flächendeckenden Ladeinfrastruktur im gesamten Gemeindegebiet (auch in den Ortsteilen) auszuarbeiten und entsprechende Ladeplätze zu schaffen.
Photovoltalkanlagen (PV-Anlagen) auf allen öffentlichen Liegenschaften, Gruppenantrag 03.06.2022
Antrag der Gruppe "Zukunft Winsen" zur Installation von Photovoltaikanlagen auf allen öffentlichen Liegenschaften
Guten Tag Herr Oelmann,
steigende Strompreise und deutlich verbesserte Förderbedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) machen die Installation von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern und ande ren kommunalen Bau\werken \wirtschaftlich attraktiv. Zudem hat die Gemeinde Winsen (Aller) eine Vorbildfunktion für den Klimaschutz und die möglichst schnelle und umfassende Unabhängigkeit von Energieimporten aus Russland und anderen Krisenregionen.
Der Rat der Gemeinde wolle daher beschließen:
Alle geeigneten Dächer kommunaler Gebäude und andere Bauwerke im Eigentum der Kommune (z. B. Lärmschutzwände, überdachte Parkplätze etc.) werden baldmöglichst im technisch maximal möglichen Umfang mit einer Solaraniage bestückt.
Die Verwaltung wird daher beauftragt
1. Zu prüfen, welche Dachflächen kommunaler Gebäude und sonstigen Bauwerke im Eigentum der Kommune aufgrund der Statik, der Ausrichtung und weiterer möglicher Restriktionen (z. B. Verschattung) für die Installation einer PV-Anlage geeignet sind. Dabei wird angeregt, die Expertise der Ktimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen im Rahmen ihrer "Impulsberatung Solar für Kommunen" einzubeziehen.
2. Die für die Installation einer PV-Anlage geeigneten kommunalen Liegenschaften anhand des Strombedarfs dieser Liegenschaft daraufhin zu prüfen, ob eine primär dem Eigenverbrauch dienende Anlage oder eine Anlage zur Volleinspeisung errichtet werden sollte.
3. Dem Rat innerhalb von sechs Monaten nach Ratsbeschluss einen schriftlichen Bericht über das Ergebnis der vorgenommenen Prüfungen zu 1. und 2. vorzulegen und diesen zu veröf fentlichen.
Begründung:
Mit der im sogenannten „Osterpaket" der Bundesregierung vorgesehenen Änderung des EEG, das noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden dürfte, wer den die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Installation einer Photovoltaikanlage deutlich at traktiver. Anlagen auf oder an Gebäuden, die ihren Strom ausschließlich in das öffentliche Netz einspeisen, sollen demnach mit bis zu 12,5 Cent/kWh vergütet werden. Damit werden diese Anla gen, die nach den bisherigen Vergütungssätzen vielfach nicht wirtschaftlich zu betreiben sind, wirt schaftlich sehr attraktiv.
Anlagen, die primär dem Eigenverbrauch dienen, bieten sich insbesondere auf Dächern von Schulen und anderen Gebäuden an, die vor allem tagsüber einen hohen Stromverbrauch haben. Derartige Anlagen amortisieren sich bereits bisher nach zehn bis zwölf Jahren; angesichts massiv steigender Strompreise dürften sich die Amortisationszeiten weiter verkürzen. Auch für diese Anlagen sind mit der Novellierung des EEG Verbesserungen vorgesehen: Auf den selbst verbrauchten Strom fällt keine EEG-Umlage mehr an und die Degression wird zunächst ausgesetzt und im Folgenden weiter gestreckt. Angesichts der besonderen Vorbildfunktion der Kommune für die Energiewende sollen die zu instal lierenden Anlagen nicht am Eigenbedarf ausgerichtet, sondern die verfügbare Fläche soll vollständig mit einer Photovoltaikanlage belegt werden. Ob die Anlage dann u. a. für den Eigenverbrauch ge nutzt wird, soll anhand des Eigenverbrauchs und der neuen Fördersätze des EEG für reine Einspei seanlagen und Kombianlagen (Eigenverbrauch + Einspeisung) geprüft werden.
Flächendeckende 30 km/h-Zonen In der Gemeinde Winsen (Aller), Gruppenantrag 23.05.2022
Antrag der Gruppe "Zukunft Winsen" zur Einrichtung flächendeckender 30 km/h-Zonen in der Gemeinde Winsen (Aller)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) möge folgendes beschließen: Mit Ausnahme bereits bestehender verkehrsberuhigten Bereiche, den sogenannten „Spielstraßen" werden in der Gemeinde Winsen (Aller) flächendeckend 30 km/h Zonen eingerichtet. Innerhalb der 30 km/h Zonen werden geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel das Aufbringen von 30 km/h Hinweisen auf der Fahrbahn ergriffen, um auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hinzuweisen.
Zur Begründung;
In der Gemeinde Winsen (Aller) gibt es bereits viele 30 km/h Zonen. Einige gemeindeeigene Straßen sind jedoch bis heute nicht Bestandteil dieser Geschwindigkeitsbegrenzungen. Anwohner dieser Straßen beklagen sich immer wieder darüber, dass in ihren Straßen teilweise deutlich zu schnell gefahren wird und wünschen sich eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h. Aber nicht nur die Gefährdung durch zu schnelles Fahren, auch der hierdurch entstehende Lärm belastet die Anwohner. Überhöhte Geschwindigkeiten stellen eine Gefährdung, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer aller Altersgruppen dar. Vor diesem Hintergrunde fordern wir als Gruppe „Zukunft Winsen" die Einrichtung von flächendeckenden 30 km/h Zonen für die innerörtlichen gemeindeeigenen Straßen. 30 km/h Zonen sind jeweils an den Einfahrten einer solchen Zone zu kennzeichnen. Um innerhalb dieser Zonen wiederholt auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hinzuweisen halten wir weiter das Aufmerksam machen innerhalb der 30 km/h Zonen für notwendig. Dies soll in geeigneter Weise, zum Beispiel durch das Aufbringen von Hinweisen auf die Fahrbahn geschehen. Verkehrsberuhigte Bereiche, die sogenannten Spielstraßen sollen selbstverständlich nicht in 30er Zonen umgewandelt werden und in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben.
CDU fordert eigene Ortsräte für Thören und Bannetze 27.07.2020
Antrag auf Bildung der Ortschaften Bannetze und Thören und Schaffung eigener Ortsräte für die Ortschaften Bannetze und Thören
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
sehr geehrte Damen und Herren,
Der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) möge folgendes beschließen:
Die Hauptsatzung der Gemeinde Winsen (Aller) wird im §4 Ortschaften und Ortsräte dahingehend geändert, dass die Ortschaft Thören/Bannetze aufgelöst wird. Gleichzeitig werden die eigenständigen Ortschaften Thören und Bannetze gebildet, in denen zur Kommunalwahl 2021 Ortsräte zu wählen sind.
Zur Begründung:
Nachdem die NGO durch das NKomVG abgelöst worden ist, ergibt sich die Möglichkeit, auch für Ortschaften mit weniger als 400 Einwohnern eigene Ortschaften und Ortsräte zu bilden. Die Bürgerinnen und Bürger in Bannetze haben mit 141 Unterschriften deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie sich eine derartige Vertretung für ihren Ortsteil wünschen. Diesem Wunsch möchten wir als CDU-Frakzion im Ortsrat Thören/Bannetze und im Rat der Gemeinde Winsen (Aller) nachkommen. Die Anzahl der Mandatsträger/innen kann sich hierbei an den Empfehlungen des § 46 NKomVG orientieren und demnach 6 Ortsratsmitglieder für Bannetze bzw. 8 Ortsratsmitglieder für Thören betragen. Eine kleinere Zusammensetzung gemäß der Mindestanzahl für Ortsratsmitglieder nach § 91 NKomVG von 5 Ratsfrauen und Ratsherren für die neu zu gründende Ortschaft Bannetze, sowie (aufgrund der höheren Einwohnerzahl) von 7 Ortsratsmitgliedern für die Ortschaft Thören muss sich aus der Beratung ergeben.
Eine Regelung zur Einsetzung eines Ortsvorstehers lehnen wir auch weiterhin ab. Aus unserer Sicht ist es gerade für unsere Ortschaften wichtig, dass Beschlüsse in den Ortsräten auf eine breite Basis gestellt werden. Dies wird durch Wahl eigener Ortsräte erreicht und nicht durch Ortsvorsteher, die in den Ortschaften durch den Gemeinderat Winsen (Aller) eingesetzt werden.
Antrag: „Mehr Klimaschutz“ 14.02.2020
Die Gemeinde Winsen (Aller) erkennt an, dass der Klimawandel eingetreten ist und sieht damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als wichtige Aufgabe an.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) möge folgende Erklärung beschließen:
Die Gemeinde Winsen (Aller) erkennt an, dass der Klimawandel eingetreten ist und sieht damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als wichtige Aufgabe an. Diese Aufgabe kann nur durch globale Anstrengungen gelöst werden, muss aber gleichsam auch im Kleinen, auf der kommunalen Ebene, mit der gebotenen Ernsthaftigkeit angegangen werden. Daher müssen die bisher lokal in Winsen (Aller) ergriffenen Maßnahmen und Planungen ausgebaut und verbessert werden, um einen höheren Beitrag zu leisten, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius bis zum Jahr 2100 zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, spätestens ab 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
Um geeignete und sinnvolle Maßnahmen zur Zielerreichung zu entwickeln, wird die Gemeinde Winsen (Aller) ein Klimaschutzkonzept für Winsen (Aller) erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorlegen
Zudem erkennt die Gemeinde Winsen (Aller) an, dass auch ein sorgsamer Umgang mit Wasser notwendig ist.
Die Gemeinde Winsen (Aller) verpflichtet sich, unter Berücksichtigung des dann verabschiedeten integrierten Klimaschutzkonzeptes
• bei kommunalen Beschlüssen Auswirkungen auf das Klima explizit zu berücksichtigen
• bevorzugt Lösungen zu wählen, die sich positiv auf das Klima auswirken
• an alle Bürgerinnen und Bürger, Gewerbebetriebe sowie alle örtlichen Institutionen zu appellieren, gleichermaßen zu verfahren
• einen jährlichen Statusbericht zur Maßnahmenumsetzung für den Gemeinderat und die Öffentlichkeit zu erstellen.
Aktivitäten für mehr Klimaschutz sollen primär auf die kommunalen Handlungsfelder
• Kommunales Energiemanagement
• Klimaneutrale Ausrichtung gemeindlicher Neu-, Ergänzungsbauten
• Bauleitplanung / Flächennutzung
• Klimafreundliche Mobilität / Nahverkehr
• Unterstützung privater Haushalte, Gewerbebetriebe und örtliche Institutionen zur Energie- und Wassereinsparung ausgerichtet werden.
Die Gemeinde Winsen (Aller) hat hier als öffentliche Hand eine Vorbildfunktion und sollte beispielhaft für die Bevölkerung agieren.
Antrag Schulwegeplan 06.12.2019
Die Gemeinde erarbeitet Schulwegepläne für die beiden in Winsen vorhandenen Schulen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) möge folgendes beschließen: Die Gemeinde erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Schulen, den Elternvertretungen, den Schülervertretern, den Straßenbaulastträgern (Landkreis / Land) und der Polizei Schulwegepläne für die beiden in Winsen vorhandenen Schulen. Dabei sind die Gefahrenpunkte der Schulwege herauszuarbeiten und in einem gemeinsamen Programm der Straßenbaulastträger durch bauliche Maßnahmen zu beheben. Im weiteren Verlauf könnten bei entsprechender Entscheidung der politischen Gremien auch Kinderstadtpläne für das Gemeindegebiet erstellt werden.
Zur Begründung:
Zur Begründung wird der Fachverband Fußverkehr e.V. zitiert, dessen Darstellung nichts hinzuzufügen ist und die Problematik auf den Punkt darstellt:
"Im Laufe der Kindheit verunglückt (in Deutschland) etwa jedes 10. Kind im Straßenverkehr so, dass der Unfall polizeilich aufgenommen werden muss. [...] Wenn auch nur der geringere Teil der Kinderunfälle auf dem Weg von und zur Schule passiert, so handelt es sich doch um bestimmte, regelmäßig benutzte Wege. Deshalb sind hier Maßnahmen zur Sicherung besonders erfolgversprechend.“
Verkehrssicherheitsarbeit ist allerdings nicht mehr ausschließlich auf die Verminderung der Todes- und Schwerverletzten-Zahlen ausgerichtet; sondern auf die Reduzierung der Konflikte und des Unfallrisikos der Kinder bei ihrem Aufenthalt im Straßenverkehr. So kann eine erfolgreiche Verkehrssicherheitsstrategie dazu führen, dass Kinder wieder verstärkt am Straßenverkehr teilnehmen und die Kommunikationsmöglichkeiten der Straßen und Wege nutzen.
Da viele Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass die Unkenntnis von Verkehrsregeln keine vorrangige Unfallursache bildet, ergeben sich nach der allgemein für Sicherheitsfragen geltenden „3-E-Formel“ (engineering-enforcement-education) folgende Prioritäten zur
Gefährdungsverminderung:
- bauliche und technische Maßnahmen (engineering)
- Einführung und Durchsetzung sicherheitsrelevanter Normen (enforcement) und erst an dritter Stelle
- Erziehung und Bildung (education).
Daraus folgt: „Jede noch so sorgfältige Verkehrserziehung zu Hause, im Kindergarten oder in der Schule bleibt Stückwerk, wenn nicht gleichzeitig die Gefahren auf den Schulwegen beseitigt werden.“
Aus der staatlichen Pflicht, dass Kinder die Schule besuchen müssen, ergibt sich die Verpflichtung für Städte, Gemeinden und Schulträger, für sichere Wege zu sorgen. Die Erstellung von Schulwegeplänen ist eine seit etwa 1970 erprobte und bewährte Methode. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem die zu erarbeitenden Schulwegepläne wiederum eine Zwischenstation darstellen für die Überprüfungen, Anpassungen an veränderte Gegebenheiten und Bemühungen zur Beseitigung von Gefahren in den folgenden Jahren. In der aktuellen Fachdiskussion wird häufig die Erstellung von Kinderstadtplänen anstatt von Schulwegeplänen empfohlen. Diese beziehen auch die anderen Alltags- und Freizeitwege mit ein und sind in der Tat eine sinnvolle Weiterentwicklung, soweit man auch bei diesen Plänen auf die Informations-Qualität nach den hier vorgestellten Regeln achtet. Solange nur für die Schulwege eine staatliche Sicherungspflicht besteht, sollte allerdings aus Verkehrssicherheitsgründen auf die Erstellung von Schulwegeplänen nicht verzichtet werden. Das vorrangige Ziel der Erarbeitung von Schulwegeplänen ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Darüber hinaus sind allerdings die allgemeine Unfall-Prävention (z.B. Sturz- und Rutschgefahren), die soziale Sicherheit (z.B. Tunnel, uneinsichtige Häuserecken, etc.) und auch die Annehmlichkeit der Wege (z.B. Wegebreiten, Grünanteil, etc.) für Kinder zu beachten.
Schattenplätze auf den gemeindeeigenen Kinderspielplätzen 14.10.2019
Auf den Spielplätzen im Gemeindegebiet, wird dafür gesorgt, dass ausreichend Sitzplätze im Schatten zur Verfügung stehen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich übersende Ihnen den Antrag der CDU Fraktion auf Schaffung von Schattenplätzen auf den Gemeindeeigenen Kinderspielplätzen.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Auf den Spielplätzen im Gemeindegebiet, insbesondere auf den beiden Spielplätzen im Kernort (am Sportpark im Westen sowie am Lönsweg im Osten), aber auch in den anderen Ortsteilen, wird dafür gesorgt, dass ausreichend Sitzplätze im Schatten zur Verfügung stehen, ggf. durch überdachte Sitzplätze oder die Anpflanzung von schattenspendenden Bäumen.
Für das Haushaltsjahr 2020 werden für Maßnahmen am Spielplatz Lönsweg Mittel in Höhe von ________ zur Verfügung gestellt.
Der Antrag soll in die Arbeitsgruppe Kernort Winsen und den Ausschüssen Kultur und Sport, Finanzen und Bau und Umwelt beraten werden. Eine Beratung in den Ortsräten ist mit dem jeweiligen Ortsbürgermeister abzusprechen und im Bedarfsfall im Ortsrat zu beraten.
Begründung:
Die CDU Fraktion begrüßt, dass der Spielplatz am Lönsweg neu hergerichtet wurde. Dabei wurde zu wenig darauf geachtet, dass Eltern (ggf. auch mit Säuglingen) während sie spielende Kinder beaufsichtigen, ebenso wie die spielenden Kinder in Spielpausen, dringend Schatten benötigen.Gerade an heißen Tagen sorgt dieser Mangel (gemäß Aussagen aus der Bevölkerung) dafür, dass der Spielplatz kaum genutzt werden kann.
Angeregt wird darüber hinaus, dass auch auf anderen Spielplätzen, wie beispielsweise auf dem Spielplatz in Bannetze, ähnliche Mängel behoben werden sollten. Bei der Planung des neuen Spielplatzes am Sportpark sollte dieser Aspekt bereits bei der Neugestaltung maßgeblich berücksichtigt werden.
Erstellung eines Konzeptes zur Nachnutzung der Immobilie Von-Reden-Straße Nr.12 10.09.2019
Die Gemeindeverwaltung erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit dem Rat ein Konzept zur Nachnutzung der Von-Reden-Straße Nr.12
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
sehr geehrte Damen und Herren,
Der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) möge folgendes beschließen:
Die Gemeindeverwaltung erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit dem Rat ein Konzept zur Nachnutzung der Von-Reden-Straße Nr.12, um das Gebäude der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und ihrer Beispielpflicht, nach dem DSchG-NS, im Umgang mit Baudenkmälern nachzukommen.
Zur Begründung:
Im Jahr 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich den Beschluss gefasst, die Immobilie Von-RedenStraße Nr.12 zu erwerben. Damals galt die Annahme, dass das Nebengebäude mit den in das Mauerwerk eingelassenen Davidsternen unter Denkmalschutz steht, es aber durchaus Möglichkeiten gäbe, dieses Areal, auch mit den angrenzenden Grundstücken, in der Zukunft weiter zu entwickeln. Heute wissen wir, dass das gesamte Gebäudeensemble unter Denkmalschutz steht. Die Gemeindeverwaltung hat aufgrund der Baulichen Substanz zu Recht ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Lebensdauer des Gebäudes als „abgelaufen“ beschreibt.
Das niedersächsische Amt für Denkmalpflege in Lüneburg sieht dieses Gebäude mit ganz anderen Augen. Hier ist man der Ansicht, dass das Gebäude verglichen mit anderen denkmalgeschützten Immobilien in einem vergleichsweise erhaltungswürdigen Zustand ist. Weiter ist man dort der Ansicht, dass die Gemeinde dieses Gebäude „sehenden Auges“ als Baudenkmal erworben und als Gemeinde seiner Vorbildfunktion im Umgang mit Baudenkmälern nachzukommen hat (§2 (2) DSchGNS). Ergo ist die Gemeinde verpflichtet, das Baudenkmal zu sanieren oder aber den derzeitigen Zustand durch bauliche Maßnahmen zu erhalten. Wenn möglich, sollte es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Grenzen der Erhaltungspflicht ergeben sich aus §7 (4) DSchG-NS der besagt, dass die Gemeinden zu Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit verpflichtet sind. Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit gem. §7 (1) entfällt in diesem Fall.
Förderungsmöglichkeiten:
Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sind förderungsfähig. Das niedersächsische Amt für Denkmalpflege unterstützt und berät Gemeinden dahingehend, Zuschüsse vom Land oder anderen Geldgebern zu generieren. Weiter bestünde u.U. die Möglichkeit Leader-Gelder für eine Sanierungsmaßnahme zu beantragen. Durch Förderung würde der finanzielle Gemeindeanteil geschmälert.
Eine mögliche Idee:
Winser Geschichte der Öffentlichkeit präsentieren.
In der Diskussion über die Nachnutzung der Immobilie kam uns in der CDU Fraktion folgende Idee: Sollte man sich dafür entscheiden, das Gebäude bei der Gemeinde zu belassen und zu sanieren, bestände hier die Möglichkeit, eine Art Museum zu schaffen, in dem über die Geschichte Winsens informiert und ausgestellt wird. Hier könnte in unmittelbarer Nähe zum Bootsanleger ein Haus entstehen, in dem zu Themen wie beispielsweise „die Kulturlandschaft im Allertal“, „die Entwicklung Winsens zur Einheitsgemeinde“, aber auch über die dunkelsten Zeiten in der deutschen Geschichte, informiert wird. Die Themen könnten innerhalb der Räumlichkeiten wechseln, um die Ausstellung immer wieder von neuem interessant zu machen. Ausstellungen örtlicher Vereine oder heimischer Kulturschaffender wären ebenfalls möglich. Der kleine Innenhof würde als Platz für eine Skulptur oder ein Denkmal in Frage kommen. Unter Umständen wäre ja auch ein Investor bereit die Sanierung zu unterstützen, wenn wir dadurch einen Ort schaffen, an dem mitunter an etwas Spezielles erinnert wird.
Wir als CDU Fraktion wissen sehr gut um die nachvollziehbaren Bedenken, eine Immobilie, die sich in einem derartig schlechten Zustand befindet, zu erhalten. Wir müssen als Rat, zusammen mit der Verwaltung, aber auch nach Lösungen im Umgang mit der Von-Reden-Straße Nr.12 suchen, die unseren Verpflichtungen nach dem DSchG-NS nachkommen.
Aus diesem Grund ist es unserer Auffassung nach, 3 Jahre nach dem Erwerb, geboten, den Umgang mit der Immobilie zu thematisieren.
Errichtung einer 2. Grundschule in der Gemeinde Winsen (Aller) 10.09.2019
Die Gemeindeverwaltung bringt den Bau einer 2. Grundschule in der Gemeinde Winsen (Aller) auf den Weg.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
sehr geehrte Damen und Herren,
Der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) möge folgendes beschließen: Die Gemeindeverwaltung bringt
den Bau einer 2. Grundschule in der Gemeinde Winsen (Aller) auf den Weg, um die Situation an der
Grundschule am Amtshof nachhaltig zu entspannen und die Gemeinde zukunftsfähig zu gestalten.
Zur Begründung:
Situation
Die Option, den Kindergarten in der Allerstraße der Grundschule zuzuschlagen, ist nicht zweckmäßig
und trägt nicht zur geplanten Entlastung der Grundschule am Amtshof bei. An der Grundschule am
Amtshof fehlt es an Klassen- und Fachräumen. Ein erneuter Anbau würde letztlich wieder nur zu
einer kurzfristigen Entspannung der Raumsituation führen. Der jetzige Grundschulstandort ist u.E.
nicht derartig erweiterungsfähig, um die ansteigenden Schülerzahlen auch zukünftig aufnehmen zu
können. Dieses ist gerade auch vor dem Hintergrund der angestrebten Neubaugebiete und der
rasanten Entwicklung in allen Ortsteilen zu sehen.
Gemäß niedersächsischem Schulgesetz sind Grundschulen maximal vierzügig. Die derzeitige Situation
mit der nahezu Sechszügigkeit wird lediglich geduldet. Bei der rasanten Entwicklung in unserer
Gemeinde ist davon auszugehen, dass es an der Grundschule sehr rasch wieder zu einer Raumnot
kommt. Wir werden über kurz oder lang in die Siebenzügigkeit gehen.
Kosten
Uns als CDU Fraktion ist durchaus bewusst, dass ein Grundschulneubau eine nicht unerhebliche
finanzielle Belastung darstellt. Wir möchten aber auch festhalten, dass es hier um ein zentrales
Projekt für die Zukunftsgestaltung unserer schönen Heimatgemeinde geht, das dem Wachstum in
Winsen (Aller) Rechnung tragen würde. Im Gegensatz zu einem Anbau an den bestehenden Komplex
der Grundschule hat ein Neubau weiter den Vorteil, dass er in Teilen mit Geldern aus der
Kreisschulbaukasse finanziert werden könnte.
Synergieeffekte nutzen
Als möglichen Standort für die neue Grundschule können wir uns den Bereich am Gildesweg in
Winsen vorstellen. Hier ist Raum für eine neue Grundschule vorhanden. Für die Fahrschüler wird derzeit ein neuer Busbahnhof gebaut. Sportstätten wie die neue Dreifeldhalle und das angrenzende
Schwimmbad für die kindliche Schwimmausbildung sind in unmittelbarer Nähe verortet.
In der Schule am Amtshof würde sich die Raumsituation deutlich entspannen und die ebenfalls
wünschenswerten Fachräume für, beispielsweise den Musikunterricht, würden wieder zur Verfügung
stehen.
Zusammenfassend bleibt zu sagen:
Wenn wir unsere Gemeinde zukunftsfähig aufstellen wollen, werden wir als Gemeinde über kurz
oder lang nicht um den Bau einer weiteren Grundschule herumkommen. Ein Neubau würde die
Probleme in unserer Grundschullandschaft auf lange Sicht entspannen und der
Gemeindeentwicklung nachhaltig Rechnung tragen. Der Gemeinderat muss sich also die Frage
stellen, ob es bei der derzeitigen Zinssituation Sinn macht, Gelder in einen weiteren Anbau an die
Grundschule am Amtshof zu stecken oder mit einem Neubau in die Zukunft zu starten.
Planung und Ausweisung eines Baugebietes am Waller Kreisel 08.05.2019
Die Gemeindeverwaltung wird mit der Planung, Ausweisung und Erschließung für ein Baugebiet westlich des Waller Kreisels, zwischen Waller Straße und Hasenmoorweg beauftragt.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
sehr geehrte Damen und Herren,
Der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) möge folgendes beschließen: Die Gemeindeverwaltung wird mit der Planung, Ausweisung und Erschließung für ein Baugebiet westlich des Waller Kreisels, zwischen Waller Straße und Hasenmoorweg beauftragt.
Zur Begründung: Baugrundstücke in Winsen (Aller) sind knapp und die Nachfrage übersteigt deutlich die auf dem Markt angebotenen Grundstücke. Baugrundstücke sind aber dringende Voraussetzung, um jungen Menschen aus der Gemeinde die Möglichkeit zu bieten in unsere Gemeinde bauen und bleiben zu können, bzw. es Menschen von außerhalb zu ermöglichen, in unserer Gemeinde ihren Lebensmittelpunkt zu finden.
Schon jetzt zeichnet sich ab, dass das Baugebiet an der Trift in Winsen diesen Bedarf nicht decken kann. Nach wiederholten Aussagen der Verwaltung kommen mehrere Interessenten auf ein Grundstück. Ein möglicher Wegfall des Neubaugebietes am Moorbruchsweg wird die Situation in diesem Bereich noch
verschärfen.
Das Beispiel Südwinsen zeigt aber auch, wie lange es tatsächlich dauert, bis aus einer Idee und nach einem Ratsbeschluss tatsächlich mit der Vermarktung der Grundstücke und dem Bau von Häusern begonnen werden kann. In Südwinsen ist ein Ende nur schwer abzuschätzen.
Auch im Hinblick auf die heimische Wirtschaft in unserer Gemeinde ist es dringend erforderlich Baugrundstücke vorzuhalten. Der Fachkräftemangel macht vielen Unternehmen zu schaffen. Fachkräfte wiederum müssen aber auch die Möglichkeit bekommen sich in der Nähe der Betriebe und Firmen niederlassen zu können. Im Hinblick auf die Erweiterung des Gewerbegebietes Taube Bünte und auf andere wachsende Unternehmungen im Gemeindegebiet schaffen wir hier durch ein Baugebiet westlich des Waller Kreisel ideale Vorraussetzungen.
Aus den angeführten Gründen hält die CDU Fraktion es für geboten bereits jetzt weiter an der Zukunft unserer Gemeinde zu arbeiten und mit der Planung und später mit der Umsetzung eines weiteren Baugebietes in Winsen (Aller) zu beginnen.
Das Gebiet westlich des Waller Kreisels, zwischen Waller Straße und Hasenmoorweg bietet aus CDU Sicht ideale Voraussetzungen um ein in sich geschlossenes Neubaugebiet mit direktem Anschluss an die Landesstraße zu ermöglichen. Diese bereits durch unseren leider verstorben Bürgermeister Wilfried Hemme entwickelte Idee hat die CDU seither immer favorisiert und möchte sie mit diesem Antrag erneut aufgreifen.
Dringlichkeitsantrag "Gymnasium im Westkreis“ 21.03.2019
Die Gemeindeverwaltung nimmt Kontakt mit dem Landkreis Celle auf und formuliert der Kreisverwaltung gegenüber die Forderung nach einem Gymnasium im Westkreis.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) möge folgendes beschließen: Die Gemeindeverwaltung nimmt Kontakt mit dem Landkreis Celle auf und formuliert der Kreisverwaltung gegenüber die Forderung nach einem Gymnasium im Westkreis.
Zur Begründung: Derzeit wird in der Kreispolitik über die Situation an den Gymnasien im Landkreis Celle diskutiert. Wie der Celleschen Zeitung zu entnehmen war, könnte es zu einer gemeinsamen Oberstufe des HBG und der IGS in der ehemaligen BBS III in der Bahnhofstraße kommen. Viele Eltern beider Schulen, auch aus dem Gemeindegebiet, lehnen eine solche Kooperation ab und es ist davon auszugehen, dass es enorme Proteste aus der Elternschaft geben wird. Wird diese gemeinsame Oberstufe dort dennoch eingerichtet, bedeutet das, dass ein Abitur an einem Gymnasium im Westkreis in weite Ferne rückt.
Dies ist für uns als CDU-Fraktion nicht hinnehmbar.
Im Westkreis leben fast 32.000 Menschen. Das sind mehr Einwohner als in den jeweiligen Einzugsgebieten des Christian-Gymnasiums in Hermannsburg oder des Immanuel-KantGymnasiums in Lachendorf. Die Einwohnerzahl in allen Westkreisgemeinden steigt von Jahr zu Jahr und dadurch auch die Zahl potenzieller Schüler für ein eigenes Gymnasium. Bereits jetzt dürften die Schüler aus dem Westkreis, die eines der Celler Gymnasien, den gymnasialen Zweig der Oberschule im Allertal oder die KGS in Schwarmstedt besuchen, ausreichen, um ein neues Gymnasium zu rechtfertigen.
Unsere Schülerinnen und Schüler verbringen teilweise jeden Tag mehr als 2 Stunden auf dem Weg zur Schule und nach Hause. Wir als CDU-Fraktion sehen hier einen ganz eindeutigen Bildungsnachteil.
Durch ein zentral gelegenes Gymnasium im Westkreis könnte der Schulweg auf eine halbe Stunde morgens und abends reduziert werden. Viele Schüler könnten bei günstiger Standortwahl mit dem Rad zum Abitur radeln.
Aufgrund der derzeit in Celle geführten und fortschreitenden Verhandlungen sehen wir bei diesem Antrag eine besondere Dringlichkeit geboten. Wir bitten die Mitglieder des Gemeinderates dieses in der Ratssitzung am 27. März gemeinsam mit uns festzustellen und diesen Antrag mit auf die Tagesordnung zu übernehmen. Wir hoffen, dass alle Fraktionen im Gemeinderat gemeinsam mit uns und unserem Gemeindebürgermeister Oelmann zu der Auffassung kommen, dass nun der richtige Zeitpunkt gekommen ist, sich für ein Gymnasium im Westkreis einzusetzen.
Als CDU Fraktion möchten wir ganz ausdrücklich betonen, dass es uns nicht um einen konkreten Standort des Gymnasiums geht. Es geht uns um die Schülerinnen und Schüler, um gute schulische Ausbildung und um die Minimierung von Bildungsnachteilen. Persönliche Wünsche sollten aus unserer Sicht hinten anstehen. Wenn wir durch ein gemeinsames Vorgehen am Ende mit einem Gymnasium im Westkreis belohnt werden, können wir zufrieden sein. Egal, ob es in Südwinsen, in Oldau oder an einem anderen Ort entsteht.
Festlegung von Vergabekriterien im zukünftigen Gewerbegebiet Taube Bünte West 12.03.2019
Die CDU Fraktion beantragt hiermit die Festlegung von Vergabekriterien für die Gewerbegrundstücke im zukünftigen Gewerbegebiet Taube Bünte West.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
sehr geehrte Damen und Herren,
die CDU Fraktion beantragt hiermit die Festlegung von Vergabekriterien für die Gewerbegrundstücke im zukünftigen Gewerbegebiet Taube Bünte West durch den Rat der Gemeinde Winsen (Aller).
Zur Begründung ist folgendes zu sagen:
Auf der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus am 20. Februar 2019 kam die Frage auf, nach welchen Kriterien die Gewerbegrundstücke im Gebiet der Taube Bünte West vergeben werden sollen. Im Verlauf einer kurzen Debatte haben Ausschussmitglieder verschiedener Parteien und Gruppen gute Vorschläge vorgebracht, nach welchen Kriterien die Grundstücke vergeben werden könnten. Von Seiten der Verwaltung ist in diesem Zusammenhang mitgeteilt worden, dass es derzeit keine
Vergabekriterien für die Gewerbegrundstücke gibt und hier die Politik also der Gemeinderat gefragt ist, ob und in welcher Form Vergabekriterien festgelegt werden sollten.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Gewerbegrundstücken, die u.U. die Kapazität der Tauben Bünte West übersteigt, hält die CDU Fraktion die Festlegung von Vergabekriterien für geboten und bittet um Einbringung dieses Antrages.
Weiter bitten wir um Überweisung in folgende Ausschüsse:
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
- Bau und Planungsausschuss
Prüfung der Wiedereröffnung des Kindergartenbetriebes im Sportheim Bannetze 12.02.2019
Anmeldezahlen in den Kindergärten und Krippen der Gemeinde steigen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund der Annahme, dass die Anmeldezahlen in den Kindergärten und Krippen der Gemeinde steigen, beantragen wir die Prüfung und gegebenenfalls die Wiedereröffnung des Kindergartens in Bannetze.
Zur Begründung möchten wir Folgendes ausführen. Es ist anzunehmen, dass sich die Errichtung des Großkindergartens in Südwinsen weiter verzögern wird. Weiter würde der Neubau lediglich den Platzbedarf decken, der bei Zuschlagung des Kindergartens Allerstraße zur Grundschule und Schließung des Notkindergartens am Galgenberg entsteht. Der Bedarf an Kindergartenplätzen entsteht jedoch jetzt und die Eltern können nicht auf Südwinsen warten. In Bannetze steht geeignete Infrastruktur zur Verfügung und kann aus unserer Sicht mit geringem Aufwand zur Nutzung hergerichtet werden. Wir als CDU Fraktion ziehen feste vorhandene Infrastruktur einer möglichen Containerlösung für die Kinderbetreuung vor. Ob der Kindergarten in Bannetze durch einen externen Träger oder durch bereits bestehende kommunale Kindergärten als Außenstelle geführt werden kann, muss geprüft werden.
In allen vorherigen Beratungen zum Kindergarten in Bannnetze gab es immer den parteiübergreifenden Tenor, dass einer Wiedereröffnung nichts im Wege stehe, sollten es die Bedarfszahlen zulassen. Sollte sich die oben angeführte Annahme bestätigen, sehen wir diesen Zeitpunkt nun als erreicht an.
Wir bitten um Einbringung unseres Antrages in der Ratssitzung am 27. März und
Überweisung in folgende Ausschüsse:
- Ortsrat Bannetze/Thören
- Schul-, Sozial-, Jugend- und Integrationsausschuss
Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes 2012 12.09.2018
Prüfung der Feuerwehrgerätehäuser der Gemeinde Winsen (Aller)
Antrag auf Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes vom 20.09.2012 / Prüfung der Feuerwehrgerätehäuser der Gemeinde Winsen (Aller) auf Anpassung der Anforderungen gem. FUK DIN-Feuerwehrgerätehäuser und Erstellung eines Investitionsplanes.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
Die CDU Fraktion bittet um Einbringung des folgenden Antrages:
Der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) möge beschließen:
- Der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) beschießt die Bereitstellung von zusätzlichen Ge zum jährlichen Budget der Freiwilligen Feuerwehr Winsen (Aller) für das Haushaltsjahrs 2019.
- Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Feuerwehrgerätehäuser der Gemeindefeuerwehr in den Ortsteilen Winsen (Aller), Bannetze, Meißendorf, Süd. und Neuwinsen sowie Wolthausen dahingehend zu prüfen, ob diese den heutigen Stand der DIN „Feuerwehrgerätehäuser“ gem. Feuerwehrunfallkasse (FUK) erfüllen.
- Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt einen Investitionsplan für die Feuerwehrgerätehäuser zu erstellen, die den heutigen Stand der DIN „Feuerwehrgerätehäuser“ gem. FUK nicht erfüllen.
Begründung:
Im Jahr 2012 wurde der derzeit gültige Feuerwehrbedarfsplan durch den damaligen Gemeindebrandmeister Willy Lucan erstellt, in dem Anforderungen und das Inventar sowie die Ausstattung der verschiedenen Feuerwehren unserer Gemeinde formuliert wurden. Die Gemeindefeuerwehr verfügt über ein festgesetztes Budget. In den vergangenen Jahren reichte dieses Budget nicht aus um neben den Anschaffungen für Ausrüstung und Schutzkleidung, flächendeckend Anschaffungen zu tätigen die den Aus-. und Fortbildungsbetrieb innerhalb der Feuerwehr gewährleisten. So verfügen unsere Feuerwehren teilweise immer noch nicht über Beamer, PC´s und Leinwände je Unterrichtsraum. Aus diesem Grunde ist es aus Sicht der CDU Fraktion notwendig, dass im Haushaltsjahr 2019 neben dem festen Budget weitere Gelder im Haushalt bereitgestellt werden, um diese Anschaffungen zu ermöglichen. Der Bedarf ist mit dem Gemeindebrandmeister zu ermitteln.
Weiter geht aus dem Feuerwehrbedarfsplan für die Feuerwehrgerätehäuser hervor, dass eine räumliche Trennung für kontaminierte Einsatzkleidung in Schwarz und Weiß Bereiche vorzunehmen ist. Diese räumliche Trennung kann aufgrund der Platz-.und Raumsituation in den FGH oft nicht sichergestellt werden. Vor dem Hintergrund weiterer Anforderungen die sich aus den DIN Vorschriften der FUK für Feuerwehrgerätehäuser (z.B. Duschmöglichkeiten) und dem Alter unserer Feuerwehrgerätehäuser ergeben ist die CDU Fraktion der Ansicht, dass grundsätzlich über Investitionen in FGH nachgedacht werden muss. Aus diesem Grund halten wir es für zwingend notwendig den Ist-Zustand fest zu stellen um auf dieser Grundlage einen langfristigen Investitionsplan für unsere Feuerwehrgerätehäuser zu erstellen.
Aus den hier genannten Gründen bitten wir um Einbringung dieses Antrages.
Antrag zur Entschleunigung des in unsere Ortschaften einfließenden Verkehrs 12.09.2018
Reduzierung der Geschwindigkeiten durch bauliche Maßnahmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
Die CDU Fraktion bittet um Einbringung des folgenden Antrages:
Der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) möge beschließen:
Der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) beauftragt die Gemeindeverwaltung mit den zuständigen Stellen beim Landkreis Celle sowie beim Land Niedersachsen Gespräche zu führen und sich dafür einzusetzen, dass an den Ortseingängen der Ortschaften Bannetze, Thören, Walle, Meißendorf, Stedden, in Wolthausen an der K3, sowie am Ortseingang Winsen (Aller) von Celle kommend Straßenverengungen bzw. Verschlingungen entstehen die den in die Ortschaften einfließenden Verkehr entschleunigen.
Begründung:
Der innerörtliche Verkehr und Durchgangsverkehr in unserer Gemeinde nimmt immer weiter zu. Diese Entwicklung ist in allen Ortsteilen deutlich spürbar. Seit Jahren weisen die Ortsräte in den Ortsteilen auf die Verkehrszunahme sowie auch auf die oft deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen hin. So beklagen z.B. Eltern die ihre Kinder von der KiTa Kleines Neues Land abholen, dass sie aufgrund der von Celle aus kommenden viel zu schnellen Fahrzeuge oft Schwierigkeiten haben auf die Celler Straße einzubiegen oder diese zu überqueren.
Als Beispiel aus Bannetze ist zu nennen, dass bei einer durch die Gemeinde Winsen (Aller) durchgeführten Verkehrsmessung ein deutlicher Teil der Fahrzeuge zu schnell gefahren ist. Der Spitzenwert lag mehr als 70 Kmh über der zulässigen Geschwindigkeit. Die Liste ist um weitere Beispiele aus allen genannten Ortsteilen erweiterbar.
Nach Meinung der CDU Fraktion können nur bauliche Veränderungen an den Ortseingängen hier zu einer Verbesserung der Gefährdungsentlastung beitragen.
Im Besonderen vor dem Hintergrund der Bauarbeiten auf den Bundesautobahn 7 halten wir baulichen Veränderungen als Teil eines zukünftigen ganzheitlichen Verkehrskonzeptes für nötig, um schnellstmöglich zu einer Verbesserung der Situation in unseren Ortschaften zu kommen.
Wir bitten um Einbringung dieses Antrages.
Teilnahme an der Aktion Förderung von Maßnahmen zum Insektenschutz 17.04.2018
Die CDU-Fraktion beantragt, dass die Gemeinde sich an der Aktion der Bingo-Umweltstiftung beteiligt.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion beantragt, dass die Gemeinde Winsen (Aller) sich an der Aktion der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung Maßnahmen zum Insektenschutz beteiligt.Der Antrag auf Fördermittel ist an die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung zu richten.
Konkret schlägt die CDU- Fraktion vor, das Grundstück der Gemeinde, Ecke Heerstraße / Dammworth, da es bisher als Baugrundstück nicht verkäuflich war, und darüber hinaus andere innerörtliche Grundstücke der Gemeinde und sämtliche Ortseingänge unserer Gemeinde einschließlich aller Ortschaften für diese Aktion
Insektenschutz“ vorzusehen.
Der Antrag soll aufgrund der Eilbedürftigkeit dem nächsten Verwaltungsausschuss und nachrichtlich dem Bau- Planungs- und Umweltsausschuss zugewiesen werden
Antrag auf Änderung / Ergänzung des § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Winsen (Aller) 15.09.2017
Bildung der Ortschaft Winsen(Aller) und die Wahl eines Ortsrates Winsen (Aller)
Antrag auf Änderung / Ergänzung des § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Winsen (Aller) in Verbindung mit §§ 1 2, 46 und 90 ff Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) durch Hinzufügen des Buchstaben f) mit dem Wortlaut: Winsen (Aller) 17 Mitglieder
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion beantragt die Bildung der Ortschaft Winsen(Aller) und die Wahl eines Ortsrates Winsen (Aller). Die hierzu erforderliche Ergänzung des § 4 der Hauptsatzung ist vom Rat zu beschließen und in Kraft treten zu lassen. Die Wahl des Ortsrates Winsen erfolgt bei der nächsten Kommunalwahl.
Weitere Rechtsgrundlagen bilden die §§ 1 2, 46 und 90 ff des Niedersächsisch en Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).
Begründung:
Ein Ortsrat vertritt die Interessen seiner Ortschaft und fördert in allen öffentlichen Bereichen seine positive Entwicklung innerhalb der Gemeinde und unterstützt nachhaltig und Ziel führend die Arbeit der Vereine und Verbände seiner Ortschaft. Ein unbestrittener Vorteil des Ortsrates ist auch, dass seine Ortsratsmitglieder näher an den Bürgerinnen und Bürger ihrer Ortschaft dran sind. Sie sind Ansprechpartner für die Bürger, sie können deren Ideen und Belange schneller und besser aufnehmen. Der Ortsrat kann sie in Projekte einbinden bzw. sie bereits in die Entwicklung von Projekten einbeziehen, um diese dann zum Wohl der Dorfgemeinschaft gemeinsam umzusetzen. Dazu bildet der Aufgabenkatalog des § 93 NKomVG die allumfassende Grundlage.
Beispiel gebend für den Sinn dieses Antrages, ist die Arbeit der Ortsräte und das Engagement der dortigen Bürgerinnen und Bürger der bereits bestehenden Ortschaften der Gemeinde Winsen (Aller).
Dort wird nicht nur rein Äußerlich für die Allgemeinheit gewirkt sondern durch die jährlichen Hand- und Spanndienste erhebliche Einsparungen getätigt, die der Gemeinde zu Gute kommen. Nur mit optimaler Bürgernähe können Ideen und Verbesserungen für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger erkannt und zum Wohle aller umgesetzt werden.
Der so genannte Hauptort unserer Gemeinde bleibt dahinter zurück.
Dieses muss sich ändern. Die Bildung der Ortschaft Winsen (Aller) und die Wahl des Ortsrates sowie einer Ortsbürgermeisterin oder eines Ortsbürgermeisters sind daher notwendig um auch im Hauptort unserer Gemeinde die Dorfgemeinschaft durch vielfältige Aktivitäten und Projekte zu fördern und das Ortsbild zu verbessern.
Wir beantragen die Verweisung unseres Antrages in den Ausschuss Öffentliche Sicherheit, Landwirtschaft, Umwelt und in den Verwaltungsausschuss.
Sportpark, Baugebiet Südwinsen, Erweiterung Taube Bünte 16.07.2015
Antrag zur Umsetzung des Sportparks zwischen Moorbruchsweg und der Bannetzer Straße
Antrag
- zur Umsetzung des Sportparks zwischen Moorbruchsweg und der Bannetzer Straße
- zur weiteren Ausweisung eines Baugebietes in Südwinsen,
- zur Umsetzung des erweiterten Gewerbegebietes "Taube Bunte",
- zur Klärung von Landerwerb für Landwirte.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
aufgrund der von Ihnen initiierten Gesprächsrunde zu dem o. g. Themenkomplex am 13.07.2015, 17:00 Uhr, der den Teilnehmern vorab nicht bekannt war, beantragt die CDU- Fraktion, dass:
1. mit den Sportvereinen (MTV Fichte, Tennisverein Winsen (Aller), SSV Südwinsen, Reit- und Fahrverein Allertal) Rat und Verwaltung Gespräche hinsichtlich der notwendigen Planungen für das Sport - und
Freizeitgelände am Gildesweg fuhren. Dabei ist auszuloten, ob und in welcher notwendigen Art und Größe die Vereine Einrichtungen am genannten Standort benötigen und ggfs. welche eigenen Leistungen
die Vereine / der Verein dafür erbringen konnten, Weiterhin ist die Beteiligung des Landkreises in Erfahrung zu bringen.
2. der Bürgermeister Kraft seines Amtes vom Landkreis Celle aufgrund des bestehenden und sich in Änderung befindlichen Raumordnungsprogramms über die Realisierung eines neuen Baugebietes in Südwinsen "Oldauer Straße, sudwestlich vom Kreisverkehr" eine schriftliche Stellungnahme einholt. Bis zur Vorlage dieser Stellungnahme unterbleiben Staatliche Aktivitäten,
3. die Erweiterung des Gewerbegebietes Taube Bünte zügig umgesetzt wird,
4. mit Hilfe der Institutionen Landvolk und ggfs. auch NLG geklärt wird, welche Iandwirtschaftlichen Flächen den praktizierenden Landwirten zum Erwerb angeboten werden konnten. Die CDU - Fraktion meint es mit ihrem Antrag auf Erweiterung des Flächennutzungsplanes Winsen (Aller) und der Aufstellung des Bebauungsplanes für Sportanlagen unter Einbeziehung eines Jugendzentrums am Gildesweg in Winsen (Aller) vom Oktober 2014 sehr ernst, da einige Vereine Bedarf für Sportanlagen haben. Für die Winser Schulen gilt dieses gleichermaßen.
Für die schrittweise Realisierung dieser Anlagen hat die Gemeinde über viele Jahre kontinuierlich Grunderwerb getätigt. Die CDU-Fraktion spricht sich daher entschieden dagegen aus, diese Flachen als Tausch oder Kauf zur Verfügung zu stellen. Die CDU- Fraktion ist der Auffassung, dass bevor weitere Gespräche mit Landwirten und Beratungen der Ratsgremien über einen möglichen Bebauungsplan Südwinsen "Oldauer Straße, südwestlich vom Kreisverkehr" gesprochen wird, die Sach- und
Rechtslage anhand der bestehenden und sich in Änderung befindlichen Raumordung geklärt wird. Hierzu ist den Ratsgremien eine schriftliche Stellungnahme des Landkreises CelIe vorzulegen.
Die CDU-Fraktion hat großes Verständnis, dass Landwirte sich gegen den Verkauf von Grund und Boden wenden und stattdessen einen Flächentausch wünschen. In der Gemarkung Winsen gibt es nicht nur im Bereich des Gildesweges landwirtschaftliche Flächen. Landwirte, die nicht mehr ihre Höfe bewirtschaften und ihr Land verpachtet haben, könnten ggfs. auch Interesse haben, Flachen zu veräußern. Landvolk und NLG haben hier eher ihr "Ohr" am Geschehen als Politik und Verwaltung.
Der Antrag ist an den Bau- und Planungsausschuss zu verweisen.
Antrag zum Hochwasserschutz 09.03.2015
Hochwasserschutz als Verbundaufgabe mit allen Kommunen des gesamten Flusslaufes
Sehr geehrter Herr Oelmann,
die CDU-Fraktion beantragt, dass die Gemeinde Winsen (Aller) den Hochwasserschutz als Verbundaufgabe mit allen Kommunen des gesamten Flusslaufes der Aller und seiner wichtigen Nebenflüsse ab sofort betrachtet und das erforderliche Handeln danach ausrichtet. Maßnahmen zum Hochwasserschutz sind nur im Verbund und unter Abwägung und Berücksichtigung der Folgen für das gesamte Flussgebiet nachhaltig erfolgreich.
Rechtsgrundlage dafür ist die Europäische Wasserrahmenrichtlinie die bereits in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Begründung:
Die Gemeinde Winsen (Aller) hat bisher im Verbund mit den Kommunen Wietze und Hambühren den Hochwasserschutz geplant. Die CDU-Fraktion ist aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus der Hochwasserkonferenz vom 26.02.201 5 der Auffassung, dass die bisherigen Anstrengungen und Überlegungen zum Hochwasserschutz für unsere Region nicht ausreichend sind.
Hochwasserschutz muss, das zeigen die Erfahrungen der Samtgemeinde Schladen – Werla, den gesamten Flusslauf und seine wichtigen Nebenflüsse erfassen. Die Gebiete der Kommunen bieten in unterschiedlicher Weise Möglichkeiten, stärker oder schwächer, Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu zulassen. In der Hochwasserkonferenz hat der Bürgermeister der Samtgemeinde Schladen sehr
deutlich die Vorzüge dieses ganzheitlichen Hochwasserschutzes dargelegt. Die Gemeinde Winsen (Aller) ist stark vom Hochwasser der Aller bedroht. Sie muss daher im Verbund mit den anderen Kommunen im gesamten Flussgebiet den Hochwasserschutz betreiben.