Anträge
der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) möge folgendes beschließen: Die Gemeinde erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Schulen, den Elternvertretungen, den Schülervertretern, den Straßenbaulastträgern (Landkreis / Land) und der Polizei Schulwegepläne für die beiden in Winsen vorhandenen Schulen. Dabei sind die Gefahrenpunkte der Schulwege herauszuarbeiten und in einem gemeinsamen Programm der Straßenbaulastträger durch bauliche Maßnahmen zu beheben. Im weiteren Verlauf könnten bei entsprechender Entscheidung der politischen Gremien auch Kinderstadtpläne für das Gemeindegebiet erstellt werden.
Zur Begründung:
Zur Begründung wird der Fachverband Fußverkehr e.V. zitiert, dessen Darstellung nichts hinzuzufügen ist und die Problematik auf den Punkt darstellt:
Verkehrssicherheitsarbeit ist allerdings nicht mehr ausschließlich auf die Verminderung der Todes- und Schwerverletzten-Zahlen ausgerichtet; sondern auf die Reduzierung der Konflikte und des Unfallrisikos der Kinder bei ihrem Aufenthalt im Straßenverkehr. So kann eine erfolgreiche Verkehrssicherheitsstrategie dazu führen, dass Kinder wieder verstärkt am Straßenverkehr teilnehmen und die Kommunikationsmöglichkeiten der Straßen und Wege nutzen.
Da viele Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass die Unkenntnis von Verkehrsregeln keine vorrangige Unfallursache bildet, ergeben sich nach der allgemein für Sicherheitsfragen geltenden „3-E-Formel“ (engineering-enforcement-education) folgende Prioritäten zur
Gefährdungsverminderung:
Daraus folgt: „Jede noch so sorgfältige Verkehrserziehung zu Hause, im Kindergarten oder in der Schule bleibt Stückwerk, wenn nicht gleichzeitig die Gefahren auf den Schulwegen beseitigt werden.“
Aus der staatlichen Pflicht, dass Kinder die Schule besuchen müssen, ergibt sich die Verpflichtung für Städte, Gemeinden und Schulträger, für sichere Wege zu sorgen. Die Erstellung von Schulwegeplänen ist eine seit etwa 1970 erprobte und bewährte Methode. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem die zu erarbeitenden Schulwegepläne wiederum eine Zwischenstation darstellen für die Überprüfungen, Anpassungen an veränderte Gegebenheiten und Bemühungen zur Beseitigung von Gefahren in den folgenden Jahren. In der aktuellen Fachdiskussion wird häufig die Erstellung von Kinderstadtplänen anstatt von Schulwegeplänen empfohlen. Diese beziehen auch die anderen Alltags- und Freizeitwege mit ein und sind in der Tat eine sinnvolle Weiterentwicklung, soweit man auch bei diesen Plänen auf die Informations-Qualität nach den hier vorgestellten Regeln achtet. Solange nur für die Schulwege eine staatliche Sicherungspflicht besteht, sollte allerdings aus Verkehrssicherheitsgründen auf die Erstellung von Schulwegeplänen nicht verzichtet werden. Das vorrangige Ziel der Erarbeitung von Schulwegeplänen ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Darüber hinaus sind allerdings die allgemeine Unfall-Prävention (z.B. Sturz- und Rutschgefahren), die soziale Sicherheit (z.B. Tunnel, uneinsichtige Häuserecken, etc.) und auch die Annehmlichkeit der Wege (z.B. Wegebreiten, Grünanteil, etc.) für Kinder zu beachten.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oelmann,
sehr geehrte Damen und Herren,
Der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) möge folgendes beschließen: Die Gemeindeverwaltung wird mit der Planung, Ausweisung und Erschließung für ein Baugebiet westlich des Waller Kreisels, zwischen Waller Straße und Hasenmoorweg beauftragt.
Zur Begründung: Baugrundstücke in Winsen (Aller) sind knapp und die Nachfrage übersteigt deutlich die auf dem Markt angebotenen Grundstücke. Baugrundstücke sind aber dringende Voraussetzung, um jungen Menschen aus der Gemeinde die Möglichkeit zu bieten in unsere Gemeinde bauen und bleiben zu können, bzw. es Menschen von außerhalb zu ermöglichen, in unserer Gemeinde ihren Lebensmittelpunkt zu finden.
Schon jetzt zeichnet sich ab, dass das Baugebiet an der Trift in Winsen diesen Bedarf nicht decken kann. Nach wiederholten Aussagen der Verwaltung kommen mehrere Interessenten auf ein Grundstück. Ein möglicher Wegfall des Neubaugebietes am Moorbruchsweg wird die Situation in diesem Bereich noch
verschärfen.
Das Beispiel Südwinsen zeigt aber auch, wie lange es tatsächlich dauert, bis aus einer Idee und nach einem Ratsbeschluss tatsächlich mit der Vermarktung der Grundstücke und dem Bau von Häusern begonnen werden kann. In Südwinsen ist ein Ende nur schwer abzuschätzen.
Auch im Hinblick auf die heimische Wirtschaft in unserer Gemeinde ist es dringend erforderlich Baugrundstücke vorzuhalten. Der Fachkräftemangel macht vielen Unternehmen zu schaffen. Fachkräfte wiederum müssen aber auch die Möglichkeit bekommen sich in der Nähe der Betriebe und Firmen niederlassen zu können. Im Hinblick auf die Erweiterung des Gewerbegebietes Taube Bünte und auf andere wachsende Unternehmungen im Gemeindegebiet schaffen wir hier durch ein Baugebiet westlich des Waller Kreisel ideale Vorraussetzungen.
Aus den angeführten Gründen hält die CDU Fraktion es für geboten bereits jetzt weiter an der Zukunft unserer Gemeinde zu arbeiten und mit der Planung und später mit der Umsetzung eines weiteren Baugebietes in Winsen (Aller) zu beginnen.
Das Gebiet westlich des Waller Kreisels, zwischen Waller Straße und Hasenmoorweg bietet aus CDU Sicht ideale Voraussetzungen um ein in sich geschlossenes Neubaugebiet mit direktem Anschluss an die Landesstraße zu ermöglichen. Diese bereits durch unseren leider verstorben Bürgermeister Wilfried Hemme entwickelte Idee hat die CDU seither immer favorisiert und möchte sie mit diesem Antrag erneut aufgreifen.